Energieausweis
Wer ein Gebäude oder eine Wohnung kaufen will, kann sich den Energieausweis zeigen lassen. Wer verkaufen oder neu vermieten will,
muss einen Energieausweis vorlegen können. Für Gebäude, die nach
1965 fertig gestellt wurden, gilt diese Verpflichtung erst ab 1. Januar 2009.
Einen Energieausweis bekommt jedes Haus, egal wie schlecht es gebaut und gedämmt ist. Der Energieausweis stellt keine Mindestanforderungen.
Der so genannte Verbrauchsausweis basiert auf dem gemessenen Energieverbrauch für die Beheizung und die Warmwassererzeugung über drei Abrechnungsjahre. Rückschlüsse auf einen zu erwartendem Verbrauch lässt das aber nicht zu, denn der Energieverbrauch variiert stark mit der Lage der Wohnung innerhalb des Gebäudes und dem jeweiligen Verhalten der Nutzer.
Beim so genannten Bedarfsausweis wird der Energiebedarf
rechnerisch auf der Grundlage gebäudebezogener Daten zur Gebäudehülle, und zur Heizungsanlage ermittelt. Als Grundlage dienen standardisierte Bedingungen zum Nutzerverhalten, den Klimadaten und den Innentemperaturen. Der Primärenergiebedarf
enthält zusätzlich die für die Erzeugung oder den Transport des
jeweiligen Energieträgers notwendige Energiemenge. Damit erlaub dieser Pass, verschiedene Immobilien direkt miteinander zu vergleichen. Er lässt aufgrund standardisierter Randbedingungen ebenfalls keinen Rückschluss auf den tatsächlichen Energieverbrauch zu.
Beispiele:
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